Die hessische Landesregierung will die „Schuldenbremse“ in der Landesverfassung verankern und eine Volksabstimmung darüber abhalten. Beides wird der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Staatsverschuldung nicht gerecht. Im Folgenden erläutert Wolfgang Scherf, Professor für Öffentliche Finanzen an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wesentliche Kritikpunkte aus ökonomischer Sicht, die in der politischen Debatte zu kurz kommen.
Konstruktionsfehler der grundgesetzlichen Schuldenbremse
Die in das Grundgesetz aufgenommene Schuldenbremse soll dabei helfen, den öffentlichen Haushalt mittelfristig zu konsolidieren. Sie soll einen Budgetausgleich über den Konjunkturzyklus hinweg erzwingen, erlaubt aber kurzfristige Abweichungen. In der Rezession sind Defizite zulässig, doch müssen sie in besseren Zeiten ausgeglichen werden. Das entspricht prinzipiell der Grundidee einer antizyklischen Politik. Allerdings hat die Schuldenbremse mehrere Konstruktionsfehler.
Daher bleibt zu hoffen, dass die Schuldenbremse in der finanzpolitischen Praxis hinreichend flexibel und unter Betonung des Wortes „konjunkturgerecht“ gehandhabt wird. Ansonsten wird sie zu einem Hemmschuh der wirtschaftlichen Entwicklung, ohne den gewünschten Defizitabbau wirklich zu befördern.
Konjunkturgerechte Finanzpolitik statt Schuldenbremse
Im Grunde benötigt der Staat keine formale Schuldenbremse, wenn er eine konjunkturgerechte, dem Stabilitätsgesetz verpflichtete Finanzpolitik betreibt. Konjunkturgerecht bedeutet:
Nach dieser Rezeptur kann man das Schuldenproblem im Griff behalten. Viel versprechende Alternativen hierzu gibt es ohnehin nicht. Was am wenigsten hilft, ist die ökonomisch unbegründete Angst vor jeder weiteren Verschuldung, selbst wenn diese zur Konjunkturstabilisierung unbedingt nötig ist. Die Politik erweist späteren Generationen keinen Gefallen, wenn sie sich der unterlassenen Hilfeleistung für eine angeschlagene Wirtschaft schuldig macht.
Man kann es auch positiv ausdrücken. Die Selbstfinanzierungseffekte einer antizyklischen Finanzpolitik erleichtern die Haushaltskonsolidierung. Dahinter steckt die Binsenweisheit, dass nichts den Staatshaushalt so stark entlastet wie ein hohes wirtschaftliches Wachstum. Allerdings fällt Wachstum in der Wirtschaftskrise nicht vom Himmel, sondern muss durch aktive Politik erst stimuliert werden.
Die konjunkturbedingten und antizyklischen Defizite sind also Voraussetzung für eine nachfolgende wirtschaftliche und fiskalische Erholung. Der vorzeitige Tritt auf die Schuldenbremse gefährdet beides. Daher ist eine flexible Auslegung der prinzipiell sinnvollen, aber zu rigide konzipierten Schuldengrenze zu empfehlen. Haushaltskonsolidierung erfordert genügend Wachstum und einen langen Atem, aber keinen festen Terminkalender.
Keine Volksabstimmung über allzu komplexe Probleme
Angesichts der Komplexität und der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der staatlichen Schuldenpolitik sollte man eine solche Frage keiner Volksabstimmung unterwerfen. Hierzu schreibt die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes Jutta Limbach unter dem Titel „Volkes Stimme“ in der Cicero-Ausgabe 09-2010: „Nur einfache, mit einem schlichten Ja oder Nein zu beantwortende Fragen sollte man ... dem Volk überlassen. Die Landesverfassungen kennen Negativkataloge, die vor allem die Themen Haushalt und Steuern nennen.“ Das Parlament hat seine Budgethoheit nicht erkämpft, um sie ohne Not wieder aus der Hand zu geben.
* * * * *
Erschienen in: Wirtschaftsmagazin IHK Gießen-Friedberg, 11-2010, S. 18-19.
Literatur